03 Apr Grundsteuerwert von Golfplatz-Grundstücken: „Kreative“ Finanzämter
Golfplätze sind unbebaute Grundstücke. „Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten“ (§ 197 BewG). „Wird von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten“ (auch § 197 BewG). Wenn’s vom Gutachterausschuss (GAA) für Golfplatz-Grundstücke keinen...