Eine Immobilie ist wert, was ein Narr dafür gibt

In der Golfbranche: Ersetze „Narr“ durch „Liebhaber“ !
Diese Weisheit / Torheit gilt nur dann, wenn sich tatsächlich ein „Liebhaber“ findet.

Wer sich für eine zum Kauf angebotene Golfanlage interessiert, will sicherstellen, dass er mit dem Erwerb der Golfanlage nicht „die Katze im Sack“ kauft bzw. dass dort keine „Leichen im Keller“ liegen, die den Wert der Golfanlage und/oder die Geschäftsmöglichkeiten beeinträchtigen.

Kaufinteressenten tun gut daran, im Vorfeld des Erwerbs eine Due-Diligence-Prüfung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen. Das größte Risiko beim Kauf einer Golfanlage besteht darin, die Due-Diligence-Prüfung nicht durchführen zu lassen.

Der Sachverständige, der die Due-Diligence-Prüfung durchführt,  muss über profundes Fachwissen über den Golfmarkt sowie die einschlägigen Geschäftsmodelle verfügen. Er muss zudem genau wissen, wo er bei der Prüfung mit Sorgfalt hinschauen muss und darf sich nicht scheuen, die Finger in eventuell vorhandene Wunden zu legen. Zudem darf er sich durch Darlegungen des Verkäufers nicht blenden lassen. Hier geht es nicht um Behauptungen, sondern um Beweise!

 

Dr. Falk Billion erstellt Due-Diligence-Prüfungen im Auftrag von Kaufinteressenten

  • auf der Basis mehr als 30-jähriger einschlägiger Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Betrieb, der Veräußerung und der Bewertung von Golfanlagen
  • mit gründlicher Analyse und Bewertung der Marktpotenziale sowie der Stärken und Schwächen der Organisation der Golfanlage (Stichwort „Doppelmodell“)
  • mit sachkundiger Bewertung von Risiken, Chancen und Wertsteigerungspotenzialen der Golfanlage
  • in übersichtlich gegliederter und inhaltlich unmissverständlicher Aufbereitung der Prüfungs-Ergebnisse
  • mit klaren Empfehlungen für die Vorgehensweise beim Erwerb oder Nicht-Erwerb der angebotenen Golfanlage