14 Aug. Grundsteuer: „Lohnt sich“ ein Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts?
Wenn das Finanzamt für ein als Golfplatz genutztes Grundstück einen Grundsteuerwert festgesetzt hat, der deutlich zu hoch ist, kann der Grundeigentümer einen „niedrigeren gemeinen Wert“ (Verkehrswert) nachweisen. Und zwar u.a. mit dem Gutachten eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen/Gutachters.
Ein Gutachten kostet Geld. Lohnt sich die Ausgabe dafür?
Bei 10 einschlägigen Gutachten, die Dr. Falk Billion seit Anfang 2024 für Golfplatz-Grundeigentümer in Baden-Württemberg erstellt hat, konnte nachgewiesen werden, dass die Finanzämter den Grundsteuerwert im Mittel um das 3,4-fache zu hoch angesetzt hatten.
Für eine Gesamtfläche von 477 ha waren die Grundsteuerwerte in der Summe auf 86,14 Mio. € festgesetzt worden (im Mittel = 18,06 €/qm).
Der nachgewiesene tatsächliche Verkehrswert wurde in den Gutachten mit 25,26 Mio. € ermittelt (im Mittel = 5,30 €/qm). Und in dieser Höhe wurden die Werte von den Finanzämtern, nach Prüfung durch die Oberfinanzdirektion, auch genau so akzeptiert.
Die Reduzierung der jährlichen Grundsteuer um durchschnittlich zwei Drittel gegenüber dem ursprünglichen Bescheid des Finanzamts war den betroffenen Grundeigentümern dem Vernehmen nach nicht unangenehm …
P.S.
Soweit „im gelobten Land“ Baden-Württemberg.
In NRW ticken die Uhren von Finanzämtern und OFD (leider) anders. Der Bürokratieabbau ist dort, was den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für die Grundsteuer angeht, -leider- noch nicht angekommen.