Golfplätze sind unbebaute Grundstücke.  „Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten“ (§ 197 BewG). „Wird von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten“ (auch § 197 BewG). Wenn’s vom Gutachterausschuss (GAA) für Golfplatz-Grundstücke keinen...

Wenn Sie im neuen Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts für Ihr Golfplatz-Grundstück (gepachtet, im Eigentum oder im Erbbaurecht) einen Grundsteuerwert oder Boden(richt)wert entdecken, der Ihnen unverhältnismäßig hoch erscheint, dann sollten Sie den vom Finanzamt festgesetzten Wert bitte prüfen (lassen). Warum? Für Golfplatz-Grundstücke in Baden-Württemberg, Hessen und NRW sind in...

Haben Sie den neuen Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts für die von Ihnen genutzten Golfplatz-Grundstücke schon gesehen? Nein? Weil Sie  (als Golfclub oder Betreibergesellschaft) die Grundstücke ja gepachtet haben? Und weil die Bescheide vom Finanzamt direkt an den Grundeigentümer/Verpächter gehen? Ja, aber Sie als Pächter müssen doch die Grundsteuer...

Eigentlich wäre die Berechnung des Grundsteuerwerts von Golfplatz-Grundstücken im Bundesmodell ja ganz einfach: „Fläche des Grundstücks multipliziert mit dem Bodenrichtwert“. Das Dumme ist nur: Für als Golfplatz genutzte Grundstücke haben die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte -ausgenommen in Baden-Württemberg- nur in den wenigsten Fällen einen eigenen Bodenrichtwert festgesetzt.  Was,...