Nochmals: Grundsteuer- / Boden(richt)werte für Golfplatz-Grundstücke: Auf Richtigkeit prüfen (lassen)!

Wenn Sie im neuen Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts für Ihr Golfplatz-Grundstück (gepachtet, im Eigentum oder im Erbbaurecht) einen Grundsteuerwert oder Boden(richt)wert entdecken, der Ihnen unverhältnismäßig hoch erscheint, dann sollten Sie den vom Finanzamt festgesetzten Wert bitte prüfen (lassen).

Warum?

Für Golfplatz-Grundstücke in Baden-Württemberg, Hessen und NRW sind in Finanzamts-Bescheiden zum Stichtag 01.01.2022 verschiedentlich Werte in Höhe von mehr als 25,00 €/qm, bis hin sogar zu über 50,00 €/qm, festgesetzt worden. Diese Festsetzungen betreffen insbesondere solche Golfplatz-Grundstücke, für die vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstücks-/Immobilienwerte kein Bodenrichtwert festgestellt wurde. In derartigen Fällen erfolgte die Festsetzung direkt durch das jeweilige Finanzamt.

Bei diesen Festsetzungen wurden zuweilen Verfahren angewandt, die für die bewerteten  Grundstücke schlicht und ergreifend falsch sind! So wurden Golfplatz-Grundstücke zum Beispiel als „bebaute“ (!) Grundstücke bewertet. Oder es wurden Grundstücke „mehrfach“ berechnet.

Bei allem Verständnis für die wegen der neuen Grundsteuer extrem hohe Arbeitsbelastung der Finanzämter: Falsche Grundsteuerwertbescheide muss sich niemand gefallen lassen! Also: Schauen Sie den Bescheid an. Und prüfen Sie ihn. Oder lassen Sie ihn von jemandem prüfen, der etwas davon versteht.

P.S.

Haben Sie den Grundsteuerwertbescheid für Ihre Golfplatz-Grundstücke überhaupt schon einmal angeschaut? Liegt der vielleicht noch beim Verpächter?