Grundsteuerwertbescheide für Golfplatz-Grundstücke: Jetzt prüfen!

Haben Sie den neuen Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts für die von Ihnen genutzten Golfplatz-Grundstücke schon gesehen?

Nein? Weil Sie  (als Golfclub oder Betreibergesellschaft) die Grundstücke ja gepachtet haben? Und weil die Bescheide vom Finanzamt direkt an den Grundeigentümer/Verpächter gehen?

Ja, aber Sie als Pächter müssen doch die Grundsteuer zahlen! Der Verpächter leitet die Rechnung (den Grundsteuerbescheid) jährlich an Sie weiter. 

Nicht alle Verpächter haben die neuen Grundsteuerwertbescheide für die Golfplatz-Grundstücke ihren Pächtern bekannt gegeben. Und nicht alle Pächter haben bei ihren Verpächtern überhaupt schon danach gefragt.

Also: Fragen Sie doch bitte mal Ihren Verpächter nach dem Grundsteuerwertbescheid. Schauen Sie, welchen neuen Grundsteuerwert das Finanzamt festgesetzt hat. Grundsteuerwerte von 20,00 €/qm und mehr sind für Golfplatz-Grundstücke keine Seltenheit!

Denken Sie und der Grundeigentümer, dass der vom Finanzamt festgestellte Wert zu hoch ist?

Dann sollte der Grundeigentümer Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

Durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten kann der Grundeigentümer dann nachweisen lassen, dass der tatsächliche Wert / Verkehrswert der Golfplatz-Grundstücke niedriger ist als der vom Finanzamt festgesetzte neue Wert.