Nach dem sogenannten Bundesmodell wird der Grundsteuerwert aus der Multiplikation der Flächengröße des Grundstücks mit dem zutreffenden Bodenrichtwert errechnet. Für Golfplatz-Grundstücke haben Gutachterausschüsse nur in einer Minderzahl (vorwiegend in Baden-Württemberg) überhaupt spezielle Bodenrichtwerte ermittelt. Dort, wo es keine Bodenrichtwerte für Golfplatz-Grundstücke gibt, wurden von Finanzämtern die...

Golfplätze sind unbebaute Grundstücke.  „Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten“ (§ 197 BewG). „Wird von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten“ (auch § 197 BewG). Wenn’s vom Gutachterausschuss (GAA) für Golfplatz-Grundstücke keinen...

Haben Sie den neuen Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts für die von Ihnen genutzten Golfplatz-Grundstücke schon gesehen? Nein? Weil Sie  (als Golfclub oder Betreibergesellschaft) die Grundstücke ja gepachtet haben? Und weil die Bescheide vom Finanzamt direkt an den Grundeigentümer/Verpächter gehen? Ja, aber Sie als Pächter müssen doch die Grundsteuer...