Die ersten Eigentümer von als Golfplatz genutzten Grundstücken haben von ihrem Finanzamt bereits einen Grundsteuerwertbescheid erhalten.  „Angst“ vor diesen Bescheiden wurde im Vorfeld u.a. durch Aussagen geschürt, dass für Golfplatz-Grundstücke „ein Vielfaches des Bodenrichtwerts für Ackerland“ zu erwarten sei. Unter einem „Vielfachen“ wird landläufig ein „Mehrfaches“...