Grundsteuer für als Golfplatz genutzte Grundstücke

Die ersten Eigentümer von als Golfplatz genutzten Grundstücken haben von ihrem Finanzamt bereits einen Grundsteuerwertbescheid erhalten. 

Angst“ vor diesen Bescheiden wurde im Vorfeld u.a. durch Aussagen geschürt, dass für Golfplatz-Grundstücke „ein Vielfaches des Bodenrichtwerts für Ackerland“ zu erwarten sei. Unter einem „Vielfachen“ wird landläufig ein „Mehrfaches“ (=„echtes Vielfaches“) verstanden

Das ist bisher zumindest in einem Einzelfall nicht eingetreten. 

Für ein Golfplatzgrundstück in NRW wurde soeben der Grundsteuerwert durch das zuständige Finanzamt in exakt der Höhe des örtlichen Bodenrichtwertes für Grünland (!) festgesetzt. Dieser beläuft sich dort auf 36,76% des Bodenrichtwertes für Ackerland.

Der Grundeigentümer hatte sich bereits bei der Abgabe der Grundsteuererklärung der Beratung des Sachverständigen Dr. Falk Billion versichert und den „richtigen“ Bodenwert angegeben.