19 März Grundsteuer in Hessen: Nachweis des geringeren gemeinen Werts „nicht möglich“?
Wenn der Eigentümer eines Grundstücks von seinem Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid erhält und erkennt, dass der Wert viel zu hoch angesetzt ist, kann er zum Ausschluss einer Übermaß-Besteuerung den Nachweis eines niedrigeren Wertes durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens erbringen. Nicht so in Hessen, urteilte der 3. Senat des...