Bodenrichtwerte für Golfplatz-Grundstücke: „Systematische Bewertungslücken“

Die Grundsteuer wird von Mehrzahl der deutschen Golfclubs und gewerblichen Golfanlagen-Betreiber getragen, auch wenn sie „nur“ Pächter von Grund und Boden sind. Die Grundsteuer orientiert sich -beim Bundesmodell- am Wert von Grund und Boden. 

In den letzten 10 Jahren wurden in Deutschland so gut wie keine neuen Golfplätze mehr gebaut. Aktuelle Kaufpreise für Golfplatz-Grundstücke, die man zum Vergleich heranziehen könnte, gibt es daher nicht. Für die Bemessung der Grundsteuer werden daher die Bodenrichtwerte verwendet, die von den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte festgesetzt werden. 

Für die allermeisten Golfplätze in Deutschland gab es bis zum Jahr 2021 gar keine eigenen Bodenrichtwerte. Erst zum Stichtag 01.01.2022 wurden, um „weiße Flecken“ aus der Steuer-Landkarte zu eliminieren, von etlichen Gutachterausschüssen spezielle Bodenrichtwerte für Golfplatz-Grundstücke erstmalig festgesetzt. 

Dabei waren, anders als in anderen Bundesländern, vor allem Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg sehr fleißig. Eine Auswertung von 25 Golfanlagen in Baden-Württemberg, für die nun spezifische Bodenrichtwerte festgesetzt wurden, ergab: Die Bodenrichtwerte erstrecken sich über eine Bandbreite von 2,50 €/qm bis zu 75,00 €/qm!

Das sind Bodenrichtwert-Steigerungen, die für Golfplatz-Grundstücke zwischen dem 2-fachen bis zum mehr als 10-fachen der Bodenrichtwerte für Grünland reichen. Die Gründe für die Steigerungen sind nicht bekannt. Kaufpreise für Vergleichsgrundstücke standen ja, wie schon gesagt, in aller Regel gar nicht zur Verfügung. 

Etliche Eigentümer von Golfplatz-Grundstücken haben gegen die ihnen zugeleiteten Grundsteuer-Bescheide schon in Einspruch eingelegt. Da ist aber ohnehin wohl das letzte Wort noch nicht gesprochen. Haus- und Grundeigentümer-Verbände wollen nun nämlich Musterprozesse gegen das neue Grundsteuergesetzt führen. Einer der Gründe: Die Bodenrichtwerte sind wenig vergleichbar. 

Die Bodenrichtwerte weisen lt. einem Gutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof „systematische Bewertungslücken“ auf. Angesichts der Intransparenz bei den bisher festgesetzten Bodenrichtwerten für Golfplatz-Grundstücke kann man diese Kritik nur unterstreichen.

Oder kann jemand sachkundig erklären, warum der neue Bodenrichtwert für den West-Teil der Golfanlage Hubbelrath (auf Düsseldorfer Gemarkung gelegen) stolze 13,00 €/qm beträgt, für den Ost-Teil (in der Kreisstadt Mettmann gelegen) aber -wie bisher- 2,50 €/qm (Grünland)?