Grundsteuerwertbescheide für Golfplatz-Grundstücke: Erste Finanzämter haben Werte deutlich nach unten korrigiert

In mindestens vier Fällen haben Finanzämter vormalige Bescheide über die Höhe des Grundsteuerwerts von Flurstücken, die als Golfplatz genutzt werden, nach unten korrigiert.

Die Finanzämter folgten in diesen vier Fällen den seitens der steuerpflichtigen Grundeigentümer vorgelegten Gutachten, in denen Dr. Falk Billion den niedrigeren gemeinen Wert der Flurstücke nachgewiesen hatte.

Die korrigierten Grundsteuerwerte in den vier neuen von den Finanzämtern ausgestellten Bescheiden lagen im Mittel um 86,5 % (!) unter den ursprünglich festgesetzten Werten.

Zwölf weitere -teilweise schon vor längerer Zeit eingereichte- von Dr. Billion erstellte Gutachten befinden sich derzeit im Prüfverfahren bei Finanzämtern, sieben neue Gutachten sind Ende Dezember 2024 / Anfang Januar 2025 in der Pipeline.

Zu diesem spannenden Thema wird hier von Zeit zu Zeit weiter berichtet.