Grundsteuer für Golfplatz-Grundstücke: Finanzamt korrigiert Grundsteuerwertbescheid nach Billion-Gutachten

Ende Juli 2024 erhielt der Eigentümer eines in Südbaden gelegenen Golfplatzes vom zuständigen Finanzamt einen „neuen“ Grundsteuerwert-bescheid. Der „alte“ Bescheid für den (anteiligen) Grund und Boden des Golfplatzes hatte auf einen Grundsteuerwert von 3,17 Mio. € gelautet.

Nach mehreren Gesprächen, an denen die zuständige Oberfinanzdirektion maßgeblich beteiligt war, erkannte das Finanzamt das von Dr. Falk Billion im Auftrag des Grundeigentümers schließlich erstellte Gutachten mit dem Nachweis über den tatsächlichen Wert von Grund und Boden an.

Der „neue“ Bescheid lautet auf einen Grundsteuerwert von 0,94 Mio. € (= 29,6% des „alten“ Werts). Dies ist genau der im Gutachten nachgewiesene niedrigere Wert des Grund und Bodens.