03 Dez. Golfplatz-Grundsteuerwertbescheide: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Der Jahresbericht 2024 des Berliner Rechnungshofs stellt fest, dass Berliner Finanzämter in mehr als 40% der geprüften grundsteuerpflichtigen Fälle die Grundsteuer falsch berechnet haben.
Auch für als Golfplatz genutzte wirtschaftliche Einheiten haben Finanzämter schon „falsche“ Grundsteuerwerte festgestellt. So wurden für die unbebauten Teilflächen von Golfplatz-Flurstücken schon Bodenrichtwerte von „Wohnbauflächen“ angesetzt. Oder es wurden dort, wo die Gutachterausschüsse keine speziellen Bodenrichtwerte für Golfplatz-Areale ermitteln konnten, „weil es keinen Markt dafür gibt“, Bodenwerte aus Grundstücken abgeleitet, die mit Golfplätzen überhaupt nicht vergleichbar sind.
Das Resultat: Die Bodenwerte, und damit die Grundsteuerwerte, wurden teilweise viel zu hoch angesetzt. Mit der Folge, dass die „neue“ ab 2025 jährlich zu zahlende Grundsteuer teilweise weitaus höher sein werden als die bisher gezahlte Grundsteuer. Das führt zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die betroffenen Golfclubs und Betreiber, denen die Grundsteuer von den Grundeigentümern weiterberechnet wird. Ob erhöhte Grundsteuern auf Golfspieler umgelegt werden können, ist fraglich.
Was kann man in solchen Fällen tun?
Steuerpflichtige (also die betroffenen Grundeigentümer) haben die Möglichkeit, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden „gemeinen Wert“ (Verkehrswert) ihres Grundstücks nachzuweisen. Dabei muss der vom Finanzamt festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert um 40 % oder mehr übersteigen.
Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann ein Gutachten dienen. Das kann erstellt werden vom Gutachterausschuss, von einschlägig qualifizierten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von Personen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert sind. Die Nachweislast des Steuerpflichtigen umfasst dabei auch den Qualifikationsnachweis des Gutachters.
In mehreren einschlägigen Gutachten konnte Dr. Falk Billion schon nachweisen, dass von Finanzämtern festgestellte Grundsteuerwerte um weit mehr als 40% über dem gemeinen Wert / Verkehrswert der als Golfplatz genutzten Flurstücke lagen.