17 Aug Grundsteuerwert: Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Nachdem der BFH am 27. Mai 2024 entschieden hatte, dass Steuerpflichtige die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwert liegenden gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, zogen die Obersten Finanzbehörden der Länder bereits einen Monat später mit einem Erlass dazu nach. Im Erlass vom...