Erbschaftssteuer von Golfplatz-Grundbesitz

Golfplatz-Grundbesitzwert durch Gutachten korrigiert, Erbschaftssteuer gespart!

Das zuständige Finanzamt hatte im Mai 2021 in seinem „Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwertes auf den TT.MM.JJJJ für Zwecke der Erbschaftssteuer“ den Grundbesitzwert des Bodenwertanteils eines Erbbaurechts sowie die Gebäudesachwerte von zwei Betriebsgebäuden eines Golfplatzes in NRW auf insgesamt 1.888.567 € festgesetzt.

Dr. Falk Billion erstattete im September 2021 im Auftrag der von dem Bescheid betroffenen Erbengemeinschaft ein Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts. Er ermittelte den Wert der wirtschaftlichen Einheit mit 993.322 €, also mit „nur“ 52,6% des durch das Finanzamt festgestellten Grundbesitzwertes.

Mit Dr. Billion’s Gutachten legte die Erbengemeinschaft Einspruch beim Finanzamt ein. Das Finanzamt stellte daraufhin im Januar 2022 einen neuen, korrigierten Bescheid aus. Der „neue“ Grundbesitzwert: 993.322 €. Exakt der Wert, den Dr. Falk Billion in seinem Gutachten ermittelt hatte.

Kommentar der Erbengemeinschaft: 

„Heute haben wir einen neuen Bescheid vom Finanzamt N.N. über den Grundbesitzwert bekommen. Das Finanzamt ist dabei bis auf den Euro genau Ihrem Gutachten gefolgt! Damit haben Sie uns einen Haufen Geld gespart und wir können nicht oft genug Danke sagen. Unabhängig irgendwelcher Summen ist das Gefühl der Sicherheit, das Sie uns vermitteln – in echt – unbezahlbar!“

Kommentar von Dr. Falk Billion dazu: „Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.