Nach dem sogenannten Bundesmodell wird der Grundsteuerwert aus der Multiplikation der Flächengröße des Grundstücks mit dem zutreffenden Bodenrichtwert errechnet. Für Golfplatz-Grundstücke haben Gutachterausschüsse nur in einer Minderzahl (vorwiegend in Baden-Württemberg) überhaupt spezielle Bodenrichtwerte ermittelt. Dort, wo es keine Bodenrichtwerte für Golfplatz-Grundstücke gibt, wurden von Finanzämtern die...