Eigentlich wäre die Berechnung des Grundsteuerwerts von Golfplatz-Grundstücken im Bundesmodell ja ganz einfach: „Fläche des Grundstücks multipliziert mit dem Bodenrichtwert“. Das Dumme ist nur: Für als Golfplatz genutzte Grundstücke haben die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte -ausgenommen in Baden-Württemberg- nur in den wenigsten Fällen einen eigenen Bodenrichtwert festgesetzt.  Was,...