Ein Finanzamt in NRW hatte im April 2002 den Wert eines Erbbaugrundstücks, auf dem sich Teile eines Golfplatzes sowie das Clubhaus befinden, mit rund 1,5 Mio. Euro festgestellt. Der Bescheid des Finanzamts enthielt Unstimmigkeiten und fehlerhafte Ansätze bei der Ermittlung sowohl des Bodenwertanteils als auch...