Golfanlage, Due-Diligence-Prüfung

Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet

Warum eine Due-Diligence-Prüfung beim Kauf von Golfanlagen wichtig ist.

Die Meldung auf der Internetseite las sich interessant: „Golfanlage zu verkaufen“. 18 Spielbahnen, ca. 1 Fahrstunde von einer der größten Städte Deutschlands entfernt, 40 ha Gesamtfläche, zusätzlich ein gerateter 6-Löcher-Kurzplatz, ein Clubhaus, ein Lager und eine Werkstatt. Die Mitgliederzahl liege bei 600 inkl. Sondermitgliedschaften. Bei Interesse könne eine Vertraulichkeitserklärung angefordert werden, nach deren Rücksendung man die Kontaktdaten des Verkäufers erhalten werde.

So weit, so gut. Nur: Stimmt denn überhaupt alles, was in dem Text behauptet wird? Eine Golfanlage kauft man ja nicht alle Tage. Da schaut man doch besser erst einmal mal nach, bevor man eine Vertraulichkeitserklärung unterschreibt.

Zunächst stolpert man schon einmal über die Behauptung, es gebe auf der Golfanlage einen „gerateten 6-Löcher-Kurzplatz“. Ist doch bekannt, dass Golfplätze in Deutschland erst ab einer Mindestlänge von 1.375 Metern über 9 Löcher ein Course Rating erhalten.

Als nächstes schaut man bei den größten Städten Deutschlands nach. Die besagte Stadt liegt mit 588.200 Einwohnern auf Platz 9 der größten deutschen Städte. Die Fahrtzeit vom Golfplatz bis zur Stadtmitte dieser Stadt beträgt nach Google Maps eine Stunde und 20 Minuten.

Sodann besinnt man sich auf die in der Golfanlagenbranche gültige alte Weisheit: „All business is local“. Ein erster überschlägiger Fakten-Check („quick and dirty“) ergibt:

  • Innerhalb des lokalen Einzugsbereichs der Golfanlage von 30 Minuten PKW-Fahrtzeit wohnen rund 200.000 Einwohner. 
  • Der Kaufkraft-Index der Bevölkerung des Landkreises, in dem die Golfanlage liegt, beläuft sich (nach GfK 2021) auf 96,3%. 
  • In dem besagten Einzugsbereich gibt es (einschließlich des zum Verkauf stehenden Golfplatzes) insgesamt fünf Golfplätze mit 81 vorgabenwirksam bespielbaren Löchern. 
  • Der Marktpotenzialindex (Angebot/Nachfrage/Kaufkraft) am Standort der Golfanlage liegt bei weniger als 40% des Bundesdurchschnitts (100%).

Angesichts der Ergebnisse des überschlägigen Fakten-Checks wird es aus Gründen kaufmännischer Vorsicht unumgänglich sein, bei ernsthaftem Interesse an einem Erwerb der Golfanlage eine Due-Diligence-Prüfung vorzunehmen. Auch wenn man die Golfanlage bei einem Kauf nicht für alle Zeiten behalten möchte, sollte auf „die Prüfung vor der Bindung“ nicht verzichtet werden.