„Wohnt ein Golfspieler in unmittelbarer Nähe (70 km) ‚seiner’ Golfanlage, wird sein Ausweis ab sofort mit einen ‚R’ gekennzeichnet.“ So zu lesen unter dem Rubrum „R wie regional“ auf der Rückseite des Begleitschreibens zum DGV-Ausweis 2017. Ob dieser kreativen Definition der „unmittelbaren Nähe“ soll schon so mancher Golfspieler neuerlich ins...