Die „unmittelbare Nähe“ in der „Regionalität“. 20 Minuten Fahrtzeit vs. 70 Luftlinien-Kilometer.

„Wohnt ein Golfspieler in unmittelbarer Nähe (70 km) ‚seiner’ Golfanlage, wird sein Ausweis ab sofort mit einen ‚R’ gekennzeichnet.“ So zu lesen unter dem Rubrum „R wie regional“ auf der Rückseite des Begleitschreibens zum DGV-Ausweis 2017.

Ob dieser kreativen Definition der „unmittelbaren Nähe“ soll schon so mancher Golfspieler neuerlich ins Grübeln geraten sein. Wer bisher etwa gedacht hatte, „unmittelbare“ Nähe sei so etwas wie „sehr nahe“, „benachbart“, „nebenan“, „eng beieinander“ „in kurzer Entfernung gelegen“ oder „räumlich ganz nahe, ohne etwas dazwischen“, der hat nun, dank der Neudefinition der/des -leider anonym gebliebenen- DGV-Ausweis-Begleitschreiben-Texter/s/in wohl deutlich dazu gelernt.

Warum? Weil er/sie nun weiß, dass mit „unmittelbarer Nähe“, zumindest für Golfspieler, eine Luftlinienentfernung von 70 km gemeint sein soll.

Wer’s nicht glaubt, dass eine 70 km-Luftlinienentfernung quasi „direkt um die Ecke“ ist, der kann’s ja mal selber ausprobieren. Wer’s nicht selber ausprobieren will, dem möge das folgende Beispiel auf die Sprünge helfen:

Ein mit dem neuen R-Ausweis ausgestatteter und nunmehr in Sachen „Regionalität“ fortgebildeter Golfspieler fährt von der Adresse Kreuzberger Ring 64 in Wiesbaden aus zu „seiner“ Golfanlage „in unmittelbarer Nähe“ (70 km). Dafür darf er z.B. bis zum Platz des Golf-Clubs Westerwald e.V. im idyllischen Ort Dreifelden fahren. Der liegt zwar in einer ganz außerordentlich nahen Luftlinienentfernung von „nur“ 68 km von der Abfahrts-Adresse. Dafür dauert die Fahrt mit dem Auto aber eine geschlagene Stunde (lt. Google Maps 1 Std. und 1 Minute über die schnellste Route bei üblicher Verkehrslage) bei einer tatsächlichen Fahrtstrecke von 95,8 Kilometern.

Na, und? Ob nun 70 km Luftlinie oder eine Stunde oder 95,9 km einfache Strecke. Was gibt’s denn daran auszusetzen?

Ganz einfach: Die Realitätsferne der so definierten „unmittelbaren Nähe“!

Erinnern wir uns: In der Studie „Golfmarkt der Zukunft 2005“ wurde auf der Seite 56 als Ergebnis empirischer Untersuchungen zu den Anfahrtsgewohnheiten von Golfspielern zu ihrem Heimat-Golfplatz festgestellt, dass für zwei Drittel (67,3%) der Clubgolfer deren Wohnort nicht weiter als 20 Minuten (!) Fahrtzeit vom Golfclub entfernt ist.

Oder muss man sagen entfernt „war“? 2005 ist ja nun schon sehr lange her. Und „tempora mutantur“. Eine abschließende Frage sei daher dann doch erlaubt: Hat sich die individuelle Perzeption von Fahrtzeit-Distanzen bei wirklich so vielen Golfspielern, auch angesichts gestiegener Kraftstoff-Preise und nicht selten über alle Grenzwerte erhabener Stickoxyd-Ausstöße, so signifikant verändert, dass das, was früher mal 20 Minuten waren, nun 70 km Luftlinie sind ???