Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne …

Eine neue Golfanlage im bayerischen Oberland macht max. 111 Interessenten recht ungewöhnliche Angebote

Der neue 18-Löcher-Golfplatz ist so gut wie fertig. Na ja, es gibt auf dem Gelände noch kein Clubhaus und auch noch keine Übungsanlagen. Der Brunnen für die Beregnungsanlage ist auch noch nicht fertig, zudem konnte die Lehmdichtung der Teiche das Wasser bisher nicht halten. Aber: Man kann den schon seit sehr langer Zeit in der Entwicklung befindlichen Golfplatz immerhin voraussichtlich ab dem 01. Juni 2016 endlich bespielen.

Also wird nun zum Verkaufsstart geblasen. Die Träger- und Betriebsgesellschaft, eine KG, freut sich über „Neumitglieder“. Die Preise für die ersten 111 Spielberechtigungen werden bekanntgegeben. Und zwar von einer freundlichen Dame, deren Berufsbezeichnung auf Facebook mit „Verwaltungssekretärin (DGV)“ angegeben wird. Überraschung Nr. 1: Diesen Titel findet man nirgendwo sonst.

Überraschung Nr. 2: Um in den Genuss einer „Spielberechtigung“ zu kommen, muss man an die KG einen „Aufnahmeantrag“ stellen, in welchem man u.a. erklärt, dass man „dem Golfplatz xyz beitreten“ möchte. Sofern man eine „DGV Mitgliedschaft“ benötigt, kann man dies gleichzeitig auch mitteilen.

Eine Form der ersten max. 111 angebotenen „DGV-Mitgliedschafts-Golfplatz-Beitritts-Spielberechtigungen“ der KG beinhaltet z.B. für das Jahr 2016 (1 Verlängerung für 2017 möglich) das uneingeschränkte Spielrecht auf einem 20 km vom neuen 18-Löcher-Platz entfernten 578 m langen Sechs-Löcher-Kurzplatz inkl. 3 x Spiel/Jahr auf dem neuen 18-Löcher-Platz. Zum Preis von 380,00 € plus 90,00 € für die „DGV-Mitgliedschaft“.

Die „DGV-Mitgliedschaft“ wird im „Nutzungsvertrag“, den man mit der Golfplatz-KG zu schließen hat, wie folgt definiert: „§ 8 (2) DGV Mitgliedschaft: Der Golfspieler kann die Mitgliedschaft im Deutschen Golf Verband erwerben. Dies beinhaltet die DGV Karte, die Hcp Verwaltung und die Verbandsgebühren. Der Beitrag beträgt derzeit € 90,00 inkl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.“

Die Golfplatz-KG ist seit 2015 übrigens „ordentliches Mitglied mit Spielbetrieb“ im DGV. Sie hat sich mithin zur Einhaltung der Regularien und Ordnungen des DGV verpflichtet. Da darf man gespannt sein, welche Art von Nachweis der „DGV-Mitgliedschaft“ die ersten 111 Mitgliedschafts-Antragsteller von der Golfplatz-KG erhalten werden. Hoffen wir mal, dass diese neuen Bindungen nicht ein (im Sinne der „Stufen“ von Hermann Hesse) besonderes Maß an Tapferkeit erfordern. Wäre es doch ein absolutes Novum, dass Golfspieler die „Mitgliedschaft im DGV“ erwerben …