Greenfees für „Wenigspieler“

Der 30. September hat deutschen Golfanlagen auch in diesem Jahr wieder Kündigungen von Golfern eingebracht, die aus ihrer bisherigen Vollmitgliedschaft in eine (Fern-) Mitgliedschaft auf einer fernab gelegenen Golfanlage wechseln, weil sie -aus welchen Gründen auch immer- nur noch selten zum Golfen kommen. Und daher nicht mehr bereit sind, für eine Vollmitgliedschaft den vollen Preis zu zahlen.

 

Diese „Wenigspieler“ erwerben eine (Fern-) Mitgliedschaft oder ein Spielrecht zu günstigen Konditionen. Diese Mitgliedschaften sind deswegen so günstig, weil die fälligen Beiträge keine Zahlungen für die Finanzierung oder die Pflege der Golfanlage enthalten. Die Wenigspieler spielen dann auf anderen Golfanlagen gegen Greenfee.

Da stellt sich für wirtschaftlich denkende Clubs und Betreiber die Frage nach der Höhe des Greenfees für solche Wenigspieler.

Die Lösung heißt: Kalkulation der Greenfeepreise inklusive Kapitalkosten!

Erinnern wir uns: Früher mussten diejenigen, die Golfspielen wollten, zunächst eine Aufnahmegebühr, eine Investitionsumlage oder einen Anteil kaufen, sprich sich an der Finanzierung der Investitionen der Golfanlage beteiligen.

Im Zuge der Veränderungen des Golfmarkts (vom Anbieter- zum Käufermarkt) wurde dieses System zunehmend abgelöst durch die Zahlung reiner Jahresbeiträge, in deren Preis die Kapitalkosten (Zins, Tilgung) der durch die Spieler nicht geleisteten Golfplatz-Mitfinanzierung eingerechnet werden.

Nach dem Betriebsvergleich des DGV kostet die Vollmitgliedschaft für Golfer, die einen Einmalbetrag geleistet haben, im Mittel rund 1.100,– €/Jahr. Die Jahresmitgliedschaft für Golfer, die einen Einmalbetrag nicht gezahlt haben, kostet hingegen im Mittel rund 1.480,– €/Jahr. Das heißt, in dem Beitrag der Jahresmitgliedschaft ist ein Kapitalkostenanteil in Höhe von 380,– € enthalten.

Der Markt hat dieses Re-Finanzierungsmodell des Ersatzes der Einmal-Beteiligung an der Finanzierung der Investitionen durch die Zahlung von Kapitalkosten bei den Mitgliedschaften auf breiter Basis akzeptiert.

Warum soll dieses System nicht auch bei den Greenfees für Wenigspieler angewandt werden?

Ein Beispiel dazu: Die Investitionen in eine 18-Löcher-Golfanlage belaufen sich auf rund 6,5 Mio. €. Setzt man den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) mit 10% pro Jahr an, so entstehen Kapitalkosten in Höhe von 650.000,– pro Jahr. Teilt man diese Kapitalkosten jetzt durch die Anzahl der jährlich durchschnittlich gespielten Golfrunden, also durch 22.000, so entfällt ein anteiliger Betrag in Höhe von 29,55 € auf jede Golfrunde. Aufgerundet also 30,– €.

Dementsprechend können Clubs und Betreiber den Wenigspielern anbieten, dass sie herzlich willkommen sind gegen Zahlung eines Greenfees, in dessen Preis der Kapitalkostenanteil von 30,– €/Runde enthalten ist.

Wenn Mitglieder von Clubs, die sich –auf die eine oder andere Weise- an den Kapitalkosten „ihrer“ Golfanlage beteiligt haben, für die Greenfee-Runde zum Beispiel 60,– € entrichten, zahlen Wenigspieler für die Greenfee-Runde dann also 90,– €.

Macht für einen Wenigspieler, der 5mal im Jahr spielt, eine Kapitalkostenbeteiligung in Höhe von 150,– € im Jahr. Zusätzlich zu dem Beitrag, den er für seine Mitgliedschaft bzw. sein Spielrecht zahlt.

So können Wenigspieler von den Angeboten der Clubs und Betreiber Gebrauch machen. Und die Erstattung der Kapitalkosten landet dort, wo die Kosten anfallen: Nicht bei Händlern, Agenturen oder Vermittlern, sondern auf den Golfanlagen!

 

Auf den zehn Golfanlagen von GOLFabsolute in der Region Rhein-Main-Neckar-Saar wird dieses Modell seit zwei Jahren erfolgreich praktiziert. Dr. Hermann Weiland berichtet von einer durchwegs positiven Akzeptanz.