08 Mai Golf & Natur
Aufwertung von Biotopfunktionen gleich Steigerung des Verkehrswerts von Golfanlagen?
Vielfältige Ausgleichsmaßnahmen führen auf Golfanlagen zu einer Erhöhung der Biodiversität und zu Steigerungen des Wertes von Biotopfunktionen.
Die Maßnahmen zur Herstellung und laufenden Pflege naturnaher Flächen auf Golfanlagen erfordern Investitionen in beträchtlichen Größenordnungen. Ist die Steigerung des Biotopwertes gleichbedeutend mit einer Steigerung des Verkehrswertes der Golfanlagen?
Die Antwort ist -leider- NEIN!
Selbst wenn die ökologischen Maßnahmen zur Aufnahme der betroffenen Flächen in ein Ökokataster münden und die daraus resultierenden Ökopunkte (bei entsprechender Nachfrage) verkaufbar sind, ist damit keine Steigerung des Verkehrswerts der Golfanlage oder ihrer Grundstücke verbunden.
Ökopunkte stellen nämlich, selbst wenn sie verkaufbar sind, kein Wirtschaftsgut dar; sie sind lediglich eine Verrechnungsgröße. Ökopunkte sind ein Ausgleich für die Beschränkungen, die auf den betroffenen Grundstücken lasten. Die Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten ökologischer Ausgleichsflächen können, ganz im Gegenteil, unter mehreren Aspekten sogar eine Minderung des Bodenwerts der Grundstücke darstellen.
Bilanzwert: Steuerlich gesehen, können Ökopunkte nicht (z.B. als „immaterieller Vermögensgegenstand“) bilanziert wer
Beleihungswert: In kreditwirtschaftlicher Hinsicht werden naturnahe Golfplatz-Flächen wegen ihrer mangelnden Drittverwendungsmöglichkeit nicht als werthaltig angesehen.
Marktwert: In der kaufmännischen Praxis werden naturnahe Golfplatz-Flächen, wie u.a. ein jüngeres Beispiel aus dem Großraum Hannover zeigt, mit einem geringeren Kaufpreis gehandelt als die golfsportlich nutzbaren Flächen einer Golfanlage.
Schade, kann man da nur sagen. Wobei die Motivation, auf Golfanlagen naturnahe Flächen anzulegen und den Biotopwert zu erhöhen, kaum jemals im Hinblick darauf erfolgt, dass man im Falle einer eventuellen zukünftigen Transaktion der Golfanlage etwa auf einen höheren Verkaufspreis spekuliert.
Anders läge die Sache allenfalls dann, wenn eine Golfanlage explizit und nachvollziehbar wegen ihrer naturnahen Flächen und ihrer hohen ökologischen Wertigkeit einen im Branchenvergleich besonders hohen Ertrag erwirtschafteten würde …