DGV-Ausweis: Kein handelbares Wirtschaftsgut?

Großzügige Ausweis-Kontingente fördern den Handel mit DGV-Ausweisen, Zweitclubs und Agenturen mischen beim Ausweishandel mit

Im November 2014 beschlossen die Delegierten des außerordentlichen Verbandstages des DGV die Einsetzung einer Expertengruppe zu den Themen „Neustrukturierte VcG“ und „Eindämmung der sog. Billigangebote“.

Die beauftragten Experten (3 Professoren) kamen u.a. zu der Empfehlung: Der DGV solle dort, wo er marktbeeinflussend tätig sei, seine Instrumente schärfen, insbesondere den DGV Ausweis. Der DGV-Ausweis habe in den letzten Jahren „die Funktion eines selbständig handelbaren Wirtschaftsgutes im Sinne einer Greenfee-Spielberechtigungskarte erhalten“. Einer der drei Professoren-Experten dazu: „Dies sollte er niemals sein.

Hat sich die Maxime, dass der DGV-Ausweis kein handelbares Wirtschaftsgut sein soll, inzwischen in der Praxis niedergeschlagen?

Die Antwort lautet: NEIN! Zwei Belege dafür:

1. Zu großzügiges DGV-Ausweis-Kontingent

Für derzeit 738,5 sog. 18-Löcher-Einheiten steht bundesweit rechnerisch ein Gesamtkontingent an 738,5 x 2 x 700 = 1.033.900 DGV-Ausweisen zur Verfügung. Und zwar für derzeit 620.449 registrierte Mitglieder (inkl. Zweitmitgliedschaften, ohne VcG). Ausweis-Kontingent-Überschuss mithin: 413.451 Stück (= 66,6%, bezogen auf die registrierten Mitglieder).

Aktuell großzügige Ausweis-Kontingente fördern den Ausweishandel“, so die Erkenntnis der drei Professoren. Das Kontingent von 700 DGV-Ausweisen pro neun Löcher solle daher auf 500 reduziert werden. Diese Experten-Empfehlung wurde jedoch nicht umgesetzt. Nachdem rund die Hälfte der deutschen Golfclubs unter Mitgliederschwund leidet, ist die Versuchung, bislang nicht ausgenutzte Ausweis-Rest-Kontingente über Agenturen/Händler zu vermarkten, recht groß, wie das folgende Beispiel zeigt.

2. Zweitclubs für den Fernmitgliedschafts-Handel

Auf rund 100 deutschen Golfanlagen haben zwei (oder mehr) ordentliche DGV-Mitglieder (Clubs, Betreiber) ein Nutzungsrecht. Die Zweitclub werden in etlichen Fällen gezielt dazu genutzt, Fernmitgliedschaften zu verkaufen, und das sogar in offener direkter Verbindung der Clubs zu Agenturen/Händlern.

So z.B. auch beim GC Münnerstadt e.V., der den Golfplatz des GC Maria Bildhausen e.V. mit benutzt und deshalb berechtigt ist, „ordentliches“ Mitglied im DGV und im BGV zu sein. In der Mitgliederversammlung des GC Maria Bildhausen e.V. wurde jüngst stolz berichtet: „Erfreulich sei die Entwicklung des im April 2014 gegründeten GC Münnerstadt, dem schon 388 Fernmitglieder angehören. Damit werde der GC Maria Bildhausen finanziell unterstützt.“

Der GC Münnerstadt bietet auf seiner Website einen direkten Link zu der Agentur, welche die Fernmitgliedschaften für den Club vermarktet. Wobei die Agentur den in der offiziellen Beitragsordnung des Clubs genannten Fernmitgliedschafts-Preis von 158,00 € mit einem „TOP-Angebot“ von 108,00 € (69,00 € Mitgliedschaft plus 39,00 € „DGV-Verbands- und Ausweisgebühren“) derzeit sogar noch unterbietet.

Durch den Fernmitgliedschafts-Handel, an dem bundesweit rund 75 Golfclubs und Betreiber teilnehmen, haben zunehmend mehr Golfer einen DGV-Ausweis von Golfanlagen, die z.T. weit von ihrem Wohnort entfernt liegen. Viele dieser Fernmitglieder kennen die Golfanlage, deren Ausweis sie haben, kaum bis gar nicht und spielen überwiegend (gegen Greenfee) auf Golfanlagen in der Nähe ihrer Wohnorte.

So haben im Bereich des LGV Mecklenburg-Vorpommern (LGV MV) nur 4.041 registrierte Golfer ihren Wohnsitz. Im LGV MV sind aber 17.152 Golfer auf den dortigen Golfanlagen als Spieler registriert. 13.111 im LGV MV registrierte Golfer (mehr als dreimal so viele Golfer wie dort wohnen) haben sich mithin als Fernmitglieder aus anderen LGV auf „Heimatplätzen“ in MV registrieren lassen. Weitere große Golfer-Importeure sind die LGV Schleswig-Holstein, Niedersachsen/Bremen und Bayern.

Hilft der Ausweis-Handel den Clubs und Betreibern, die daran teilnehmen?

Der finanzielle Gegenwert der gehandelten DGV-Ausweise ist in den letzten Jahren stetig weiter gesunken. Wenn Fernmitglieder für das „handelbare Wirtschaftsgut“ inzwischen nur noch weniger als 100,00 € im Jahr bezahlen, kommen bei den Clubs, die ihre Ausweise über Händler vermarkten, vielleicht noch 50,00 € pro Ausweis an. Dieser Beitrag zur „finanziellen Unterstützung“ ist für Golfanlagen in wirtschaftlich angespannter Lage (wer sonst würde sich an diesem System beteiligen?) weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein …