Der DGV-Ausweis 2016, seine „Verwendung“ und die Anerkennung von Verbandsordnungen des DGV

Da bleiben dann doch noch ein paar Fragen …

Beginn der Golfsaison 2016. Anmeldung im Club-Sekretariat zur ersten Golfrunde des Jahres. Freundlicher Empfang durch den Clubmanager. Ausgehändigt wird ein Umschlag vom DGV. Darin enthalten: Ein DIN-A-4-Blatt mit Anschreiben des DGV-Präsidenten, Hinweis auf ein Gewinnspiel, Werbung für eine Sonntagszeitung sowie das Angebot eines Pay-TV-Senders „für DGV-Mitglieder“. Auf dem Blatt: Der DGV-Ausweis 2016. Außerdem im Umschlag: Vier weitere Werbungen für Bekleidung, Golfreisen, Vermögensanlagen und eine Versicherung.

Alles mit Interesse zur Kenntnis genommen. Aber in zumindest zwei Bereichen nicht so ganz verstanden.

Erstens: Warum unterzieht sich der DGV der Mühe, ca. 640.000 individuelle DGV-Ausweis-Inhaber über ein Pay-TV-Angebot zu informieren, das „exklusiv“ nur an die derzeit rund 850 „DGV-Mitglieder“ (Golfclubs und Golfanlagen-Betreiber) gerichtet ist? Ist das nicht ein gewaltiger Streuverlust?

Und zweitens: Auf dem DIN-A-4-Batt findet sich ein „wichtiger Hinweis zum DGV-Ausweis“. Mit der „Verwendung“ des DGV-Ausweises 2016 erkenne man die Verbandsordnungen des DGV an. Für diese Anerkennung hat man, so erinnere ich mich, in den vergangenen Jahren den DGV-Ausweis noch auf der Rückseite unterschreiben sollen. Im Jahre 2016 soll nun die Anerkennung der Verbandsordnungen des DGV, quasi automatisch und ohne Weiteres, allein durch die „Verwendung“ des DGV-Ausweises erfolgen?

Wozu kann, soll oder darf der DGV-Ausweis denn eigentlich überhaupt „verwendet“ werden? Der Clubmanager hat mich eindringlich und pflichtgemäß darüber informiert, dass „der DGV-Ausweis die Mitgliedschaft im Golfclub belegt und nicht dazu berechtigt, auf anderen Plätzen ein Spielrecht gegen Greenfee einzufordern“.

Dass ich Mitglied im meinem Golfclub bin, weiß ich ja. Meinen Freunden und Bekannten erzähle ich das immer, ohne dazu den DGV-Ausweis zu „verwenden“.

Ein Spielrecht gegen Greenfee „einzufordern“, fällt mir sowieso nicht ein. Wenn ich auf einem anderen Platz gegen Greenfee spielen möchte, frage ich dort zuvor an, ob das möglich ist und erbitte eine Startzeit. Im Sekretariat des gastgebenden Golfclubs hat man dabei zumeist parallel schon unter Zuhilfenahme des Vorgaben-Informations-Systems (VIS) des DGV-Intranets meine Vorgabe als Gastspieler auf den aktuellen Stand hin überprüft. Also muss ich den DGV-Ausweis auch dazu nicht „verwenden“.

Wozu „verwende“ ich denn nun den DGV-Ausweis? Ich gehöre im Jahr 2016 zu denjenigen organisierten deutschen Golfern, die nicht gedenken, an einem vorgabenwirksamen Wettspiel teilzunehmen. Und falls ich das dann eventuell doch tun möchte, so brauche ich dazu in meinem Heimatclub den DGV-Ausweis nun wirklich nicht zu „verwenden“. Denn dort kennt man mich ja schon als Mitglied.

Ok, jetzt hab ich’s: Auf meiner Heimatgolfanlage kann ich, nachdem ich ein Guthaben darauf aufgeladen habe, den DGV-Ausweis dazu „verwenden“, um Rangebälle aus dem Ballautomaten zu ziehen. Es kann auch sein, dass ich demnächst die Tür zum Caddyraum damit werde öffnen können. Und vielleicht auch die geplante Toilette auf dem Golfplatz aufsuchen. Die Informationen des DGV zu denkbaren Möglichkeiten der „Verwendung“ des DGV-Ausweises sind ebenso zahl- wie hilfreich.

Dennoch: Dass ich für eine derartige „Verwendung“ des DGV-Ausweises diverse Verbandsordnungen des DGV anzuerkennen haben soll, will mir auf Anhieb noch immer nicht so recht einleuchten.

Also versuche ich, mir Einsichten zu verschaffen durch das Studium rechtswissenschaftlicher Abhandlungen zum Thema „Durchsetzung der Verbandsgewalt von Dachverbänden gegenüber einzelnen Sportlern, welche zwar Mitglied eines dem Verband angehörigen Vereins, aber nicht unmittelbares Mitglied des Verbandes sind.“

Auch nach der Lektüre bleiben bei mir, einem einfachen Hobbygolfer aus der wachstumsstarken Gruppe der über 60-jährigen männlichen Golfspieler, leider immer noch Fragen offen:

  • Muss ich bei der bloßen Ausübung des privaten Golfspiels auf dem Golfplatz meines Heimatclubs, da ich doch den DGV-Ausweis dabei gar nicht „verwende“, die Verbandsordnungen des DGV anerkennen?
  • Muss ich, um Rangebälle zu ziehen oder während der Runde aufs Klo zu gehen -wenn ich dabei den DGV-Ausweis „verwende“- die Golfregeln, das DGV-Vorgabensystem und die Anti-Doping-Ordnung anerkennen?

Recht viel schlauer bin ich nun immer noch nicht. Ich beginne aber zu begreifen, warum manche Mitmenschen gar nicht mal das Golfspiel als solches, sondern vielmehr insbesondere Etliches aus dem „Drumherum“ des Golfs, für doch ziemlich kompliziert halten.