Billigangebote durch R-Kennzeichnung des DGV-Ausweises eingedämmt / beendet?

Ein deutsches Drama in fünf Akten

Akt Nr. 1: Die Aufgabenstellung:

Der außerordentliche Verbandstag des DGV, beschließt im November 2014: „Ein Expertenteam erarbeitet für den Verbandstag 2015 ……. Vorschläge zur Eindämmung/Beendigung der Billigangebote“.

Akt. Nr. 2: Die Vorschläge:

Die aus drei Professoren bestehende Expertengruppe präsentiert im Dezember 2015 einen Vorschlag zur Eindämmung der Billigangebote: Der DGV-Ausweis soll danach für „regionale“ Golfer gekennzeichnet werden.

Die Analyse der Expertengruppe: Die unterschiedslose Verwendung des DGV-Ausweises fördert eine negative Preisentwicklung. Der DGV-Ausweis soll aber „kein handelbares Wirtschaftsgut“ sein!

Die Empfehlung der Expertengruppe: Daher soll eine Kennzeichnung des DGV-Ausweises für diejenigen Spieler erfolgen, die sich für die Mitgliedschaft/das Spielrecht auf einer in der Nähe ihres Wohnorts gelegene Golfanlage entschieden haben. Durch diese Kennzeichnung soll der Mehrwert echter regionaler Mitgliedschaften („Vor-Ort-Golfspieler“) sichtbar gemacht werden. Regional gekennzeichnete DGV-Ausweise sollen nur an „Nah-Mitglieder, die „Zugehörigkeitsentscheidungen“ (vs. „Nutzungsentscheidungen“) getroffen haben, ausgegeben werden.

Das Problem dabei: Die Expertengruppe machte ausdrücklich auf das Problem der Definition von „regional“ aufmerksam. Für Golfer sei die Fahrtzeit das wichtigere Argument als die reine Entfernung. Daher empfahl die Expertengruppe die Analyse von Isochronen-Reichweiten, kam aber dann dennoch zu der Empfehlung, für die Definition der „Regionalität“ einen Radius von 50 Kilometern heranzuziehen, da dieser eine ähnliche Abdeckung zeige wie eine Isochrone von 45 Minuten.

Die Erweiterung der Empfehlung (und damit des Problems): Diese Empfehlung der Expertengruppe wurde auf 70 Kilometer erweitert, „um noch mehr Golfer einzubeziehen“. Wer genau diese Erweiterung mit genau dieser Begründung veranlasste, gab die Expertengruppe -leider- nicht bekannt!

Akt Nr. 3: Der Beschluss zur Umsetzung

Zum DGV-Verbandstag 2016 brachte das Präsidium folgenden Beschluss-Vorschlag ein: „Der DGV-Ausweis erhält ausschließlich personenbezogen für regionale Golfer mit Wohnsitz im näheren Umfeld der Heimatgolfanlage (max. 70 km von der Golfanlage entfernt) eine deutlich sichtbare Kennzeichnung. (Ausnahmeregelung:) Um Einzelfällen gerecht zu werden, darf für einen geringen Prozentsatz der Mitglieder (max. 15 % mit weiter entferntem Wohnsitz) darüber hinaus ebenfalls der DGV-Ausweis mit regionaler Kennzeichnung ausgegeben werden.“

Tatsächlich beschlossen wurde vom Verbandstag aber etwas Anderes, nämlich:

  • Kennzeichnung des DGV-Ausweises für regionale Golfer (Entfernung des Wohnsitzes zur Golfanlage max. 70 km).
  • Sind mindestens 85% der Mitglieder regionale Golfspieler in diesem Sinne, darf allen Mitgliedern einer Golfanlage der gekennzeichnete DGV-Ausweis ausgegeben werden.

Akt Nr. 4: Der Antrag auf Aufhebung des Beschlusses zur R-Kennzeichnung

Ein Mitglied des DGV beantragt die Aufhebung des Verbandstags-Beschlusses aus dem Jahre 2016. Auszug aus der Begründung: „Die Regionalität sagt überhaupt nichts darüber aus, welchen Kostenbeitrag das Mitglied für die Golfanlage leistet. Es gibt landauf landab sog. Greenfee-Mitgliedschaften, bei denen die Mitglieder aus der Region z.B. nur für fünf Greenfees bezahlen und den Ausweis dazu bekommen.“

Akt Nr. 5: Das vorläufige Fazit: Billigangebote nicht eingedämmt!

J.W. von Goethe wusste schon vor mehr als 200 Jahren im Faust-Monolog „Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor.“

Will sagen: Wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der Billigangebote wird es, wenn überhaupt, nur geben können, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse mit Erfahrungen aus der Praxis der Golfbranche zusammen kommen. Obwohl der Vorschlag der Expertengruppe einer „richtigen“ Analyse entsprang, so kann er doch im Hinblick auf die Erreichung des Zieles der Eindämmung von Billigangeboten nicht wirksam sein:

Die Entfernung zwischen Wohnort und Golfanlage gibt unter den Bedingungen des heutigen Golfmarkts (Verdrängungswettbewerb durch Preisdumping) keinen Hinweis darauf, welchen Beitrag in bis zu 70 km Entfernung von der Golfanlage wohnende Golfer zur Finanzierung der Investitionen der Golfanlage und zur Kostendeckung des laufenden Betriebs leisten.

Im Gegenteil: Etliche Golfanlagen haben den Fokus ihrer „günstigen“ Spielrechts-Angebote inzwischen sogar explizit auf die Peripherie des 70-km-Radius konzentriert. Warum? Weil sie auch dort mit dem R-Ausweis werben können.

P.S. Es wäre interessant zu wissen, wie viele Golfer im Jahr 2017 überhaupt einen mit „R“ gekennzeichneten DGV-Ausweis bekommen. Über die Zahl der für das Jahr 2017 mit einer „R“-Kennzeichnung ausgegebenen DGV-Ausweise konnte bis dato nichts in Erfahrung gebracht werden.