Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Dr. Falk Billion wurde im Juli 1996 von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern als Deutschlands erster Sachverständiger für Wirtschaftlichkeitsbewertung von Golfanlagen (Sachgebiete Betriebsunterbrechungs- und Betriebsverlagerungsschäden, Unternehmensbewertung) öffentlich bestellt und vereidigt.

Seit diesem Zeitpunkt ist er hauptberuflich ausschließlich in dieser Funktion tätig und übt daneben keinerlei andere berufliche Tätigkeit aus.

Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dies gilt auch für Berater undUnternehmensberater.

Anders verhält es sich bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Für die öffentliche Bestellung als Sachverständige musste Dr. Falk Billion vor Gremien der IHK in München sowie der Handelskammer in Hamburg in zwei Prüfungen den Nachweis seiner umfassenden Eignung sowie seiner überdurchschnittlichen Sachkunde erbringen.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger agiert Dr. Falk Billion weisungsfrei und unabhängig. Seine Aufgaben erfüllt er stets persönlich, unparteiisch und gewissenhaft. Er geht keine Verpflichtung ein, die seine Analysen und Bewertungen verfälschen könnten.

Bei der Erstellung seiner Gutachten berücksichtigt er den aktuellen Stand des Wissens auf seinem Sachgebiet, zu dem er fortlaufend mit eigenen Publikationen beiträgt.

Dr. Falk Billion wurde von Industrie- und Handelskammern mehrfach als Vorsitzender (Obmann) von Schiedsgerichten benannt, die sich mit Auseinandersetzungen zwischen Beteiligten bei „Doppelmodellen“ zu befassen hatten.