DGV-Expertengruppe „VcG/Billigangebote“: Der Berg kreißte …..

Aufgrund Beschluss des a.o. Verbandstags des DGV Ende November 2014 wurde durch das DGV-Präsidium eine Expertengruppe „neustrukturierte VcG“ / Eindämmung der sog. Billigangebote“ berufen. Drei Professoren legten kurz vor Weihnachten 2015 nach acht Sitzungen, zwei Hearings und Auswertung einer Vielzahl einschlägiger Informationen und Dokumenten ein Ergebnispapier vor.

Die Empfehlungen der Experten sollten drei Ziele verfolgen: 1. Mehr golfende Golfer / 2. Wirtschaftlichkeit der Golfanlagen stärken / 3. Konkurrenz der VcG zu den Golfanlagen eliminieren. Die auf zehn Seiten vorgelegten Empfehlungen der Experten lauten (in Kurzform):

1. VcG:

  • Reduzierung des Wettbewerbs zu den Angeboten von Golfanlagen
  • Umbenennung der VcG
  • Werblicher Abstand zu den Golfanlagen
  • Keine eigenen Kurse, kein eigener Wettspielbetrieb
  • Wechselsperre beibehalten oder aufheben
  • Organisationsform e.V. aus steuerlichen Gründen beibehalten
  • Verschlankung der Vereinsführung.

Diese Empfehlungen der Experten sind ebenso halbherzig wie wachsweich. Ein Herumschrauben an einigen Details wird das Spannungsverhältnis und die Wettbewerbssituation zwischen der VcG und den Golfanlagen nicht auflösen können. Eine Umsetzung der Empfehlungen wird jedenfalls nicht zu einer ernsthaften „Neustrukturierung“ der VcG führen.

Der wirksame Weg ist die Abschaffung der VcG in ihrer bisherigen Form. Damit werden die zu den Golfanlagen konkurrierenden Angebote der VcG definitiv (und nicht nur „reduziert“) aus dem Markt genommen. Die Ressourcen der VcG können in eine Mitglieder-Marketing-Agentur des DGV zugunsten seiner Mitglieder (Clubs und Anlagen) transferiert werden.

2. Eindämmung/Beendigung sog. Billigangebote:

  • Differenzierung der Greenfees (Brutto-Greenfees mit Rabatten, kaufmännische Preiskalkulation)
  • Ersatzlose Streichung der DGV-Ausweis- Kennzeichnung
  • Veränderung der DGV-Ausweis-Kontingentierung (Reduktion auf 500 Ausweise je 9 Löcher oder komplette Aufhebung der Kontingentierung oder Beibehaltung des 700er Kontingents)
  • Ausgabe des DGV-Ausweises nur an „regionale“ Golfer (Wohnort innerhalb eines Radius von max. 70 km um die Golfanlagen)
  • Ausgabe clubeigener Ausweise zusätzlich zu den DGV-Ausweisen

Auch bei dem Thema „Billigangebote“ sind die Empfehlungen der Experten nicht mehr als (allenfalls) ein Herumdoktern an Symptomen. Die fatalen Folgen der strategischen Missgeburt der DGV-Ausweis-Kontingentierung lassen sich mit solcherart unverbindlichen Ratschlägen sicherlich nicht nachhaltig kurieren.

Der wirksame Weg ist eine völlige Abschaffung sowohl der Kennzeichnung als auch der Kontingentierung der DGV-Ausweise sowie eine direkte Ausgabe der DGV-Ausweise ausschließlich durch die Clubs und Golfanlagen unmittelbar an ihre lokalen/regionalen Mitglieder/Spielberechtigten (75% wohnen in einem Radius von nicht mehr als bis zu 30 km).

Wie geht’s weiter?

Das Präsidium des DGV wird zum DGV-Verbandstag 2016 auf der Basis der Experten-Empfehlungen einen einschlägigen Antrag zur Beschlussfassung stellen. Eine erste „Einschätzung“ dazu soll Mitte Januar 2016 kommuniziert werden. Dabei soll es nach Verlautbarung des Vorstands „keine Experimente“ geben.

Na, dann mal Frohe Weihnachten und einen spannenden Start ins Neue Jahr 2016 !!!