Eine Golfanlage ist wert, was ein Narr dafür gibt?

In der Golfbranche: Ersetze „Narr“ durch „Liebhaber“ !
Diese Weisheit / Torheit gilt nur dann, wenn sich tatsächlich ein „Liebhaber“ findet.

Im Normalfall gilt:

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

(§ 194 Baugesetzbuch)

Dr. Falk Billion erstellt Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Golfanlagen für Auftraggeber

  • auf der Basis der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilien­wert­ermittlungs­verordnung – ImmoWertV),
  • im Sachwert- oder Ertragswert-Verfahren (je nach Aufgabenstellung),
  • ausgehend von den tatsächlichen Eigenschaften der zu bewertenden Golfanlage (Standort, Produkt, Management).,
  • unter Berücksichtigung des jeweiligen lokalen/regionalen Golfmarkts im Einzugsbereich (Marktpotenzial-Index, MPI) für die Bemessung des Kapitalisierungs­zins­satzes und/oder des Markt­anpassungs­faktors,
  • mit sachkundigem Augenmerk auf die besonderen objekt­spezifischen Merkmale der zu bewertenden Golfanlage (keine Golfanlage ist wie die andere!).