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Verkehrswert von Golfanlagen

Die Finanzbehörde will den Einheitswert meines Grundbesitzes, den ich an einen Golfclub verpachtet habe, neu festsetzen. Aus den Verhandlungen mit dem Finanzamt habe ich den Eindruck, dass der neue Einheitswert relativ hoch angesetzt werden soll. Was kann ich tun?
Der Einheitswert sollte den tatsächlichen Bodenwert Ihrer Flächen widerspiegeln. Der setzt sich zusammen aus dem Ertragswert, also dem Barwert der zukünftigen Pachtzahlungen, die Ihnen lt. Pachtvertrag zufließen, zuzüglich des Bodenwerts Ihres Grundbesitzes am Ende der Pachtlaufzeit. Lassen Sie zur Ermittlung des angemessenen Bodenwertes ein neutrales Wertgutachten erstellen.

Ich bin Eigentümer von Flächen, die an einen Golfclub verpachtet sind. Der Präsident des Golfclubs kommt heute, mehr als 10 Jahre nach Abschluss des Pachtvertrages zu mir und behauptet, der Pachtpreis für die Golfplatzflächen sei damals unüblich hoch vereinbart worden. Wie können Sie mir helfen?

Da kann ich Ihnen ein Gutachten über den angemessenen Pachtpreis erstellen. Grundlage dafür sind die regionsüblichen Pachten für vergleichbare Areale, wie sie im Zeitraum des Abschlusses Ihres Pachtvertrages gültig waren.

Unsere Gesellschaft hat die Golfanlage auf einem Erbbaugrundstück errichtet. Wir können unsere Darlehen über das Erbbaurecht bis zum Sachwert der Golfanlage besichern. Jetzt wollen die Bank und der Erbbaurechtsgeber wissen, wie hoch der Sachwert heute ist.
In diesem Fall geht es eindeutig um den Sachwert der Golfanlage. Der Sachwert ist zu ermitteln nach dem Herstellungswert unter Berücksichtigung von Alter, eventuellen Schäden und Mängeln und sonstigen wertbeeinflussenden Umständen. Bei dem Sachwertgutachten kommt es, weil es für Golfplätze keine „Normalherstellungskosten“ gibt, insbesondere darauf an, die tatsächlichen Baukosten nachvollziehbar darzulegen.

Ich lese immer wieder Anzeigen, in denen Golfanlagen zum Kauf gesucht werden. Ich könnte mir vorstellen, meinen Golfplatz demnächst aus Altersgründen zu verkaufen. Welchen Kaufpreis kann ich dafür verlangen?
Die Firma, die Ihren Golfplatz eventuell kauft, ist einzig und allein am Unternehmenswert Ihrer Golfanlage interessiert. Das ist der Barwert der Erträge, die man in Zukunft Jahr für Jahr aus dem Betrieb der Golfanlage erwartbar wird erwirtschaften können, also der Ertragswert. Bei der Ermittlung des Ertragswertes spielt der Kapitalisierungszinsfuß als Indikator für die Renditeerwartung des Käufers und für die Einschätzung eventueller Risiken der Golfanlage ein besondere Rolle.