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Dr. Falk Billion: ö.b.u.v. Sachverständiger



Was ist ein ö.b.u.v. Sachverständiger?
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben, im Gegensatz zu „selbsternannten“ Sachverständigen, den Nachweis überdurchschnittlicher Fachkenntnisse auf ihrem Sachgebiet durch Vorlage einschlägiger Gutachten und durch Ablegung einer Prüfung vor der Bestellungs-Institution (IHK) erbracht. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung hat den Zweck, den Auftraggebern besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubwürdig sind. Ö.b.u.v. Sachverständige gewährleisten eine unabhängige, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung. Sie haften für die Ergebnisse ihrer Ermittlungen, für ihre Feststellungen und Empfehlungen.

 

Ist Dr. Billion der einzige ö.b.u.v. Sachverständige für Wirtschaftlichkeitsbewertung von Golfanlagen in Deutschland?

Nein, aber der „dienstälteste“. Seine öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK für München und Oberbayern erfolgte im Juli 1996. Die beiden anderen ö.b.u.v. Sachverständigen auf diesem Gebiet sind Dr. Reinhard Koss (Stuhr), bestellt durch die IHK Hannover im Dezember 2007 sowie Jürgen Kreuer (Wuppertal), bestellt durch die IHK Wuppertal im Jahr 2008.

 

Gibt es für die Tätigkeit von ö.b.u.v. Sachverständigen bestimmte Regeln?

Ja, und zwar in Gestalt der „Sachverständigenordnung“ der Industrie und Handelskammer. Darin steht u.a., dass ö.b.u.v. Sachverständige verpflichtet sind, ihre Leistungen „persönlich“ zu erbringen. Und nicht etwa Texte aus Gutachten anderer Sachverständiger wortwörtlich zu übernehmen und als eigene Leistung auszugeben. Mit solchen Praktiken würden Auftraggeber getäuscht. Solches "Abschreiben" ist keineswegs nur eine theoretische Option. Eine deutsche IHK hat einen in der Golfbranche täigen ö.b.u.v. Sachverständigen deswegen schon einmnal abgemahnt.

 

In welchen Fällen sollte man einen ö.b.u.v. Sachverständigen hinzuziehen?

Gerichte ziehen ö.b.u.v. Sachverständige als Gerichtsgutachter hinzu, wenn es um die qualifizierte fachliche und unabhängig-neutrale Klärung streitiger Sachverhalte geht. Richter verlassen sich niemals auf Stellungnahme von „Beratern“, deren fachliche Qualifikation nicht durch eine neutrale Institution geprüft und belegt ist. Genauso ist es im (außergerichtlichen) Alltagsleben: Wenn es um eine Problem- oder Beweislage geht, zu der Sie eine sachliche, fundierte, nachprüfbare und vor allem neutrale und unabhängige gutachtliche Stellungnahme benötigen, so tun Sie gut daran, einen ö.b.u.v. Sachverständigen hinzuzuziehen. Stellen Sie sich dazu bitte vor, dass die Aussage, die Sie einholen, im Zweifelsfall vor Gericht Bestand haben muss. Da verlässt man sich besser auf gerichts-zuverlässigen Sachverstand.

 

Was kostet eine Beratung oder ein Gutachten des ö.b.u.v. Sachverständigen Dr. Billion?
Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang der Leistung ab. Ein Erstgespräch im Büro Dr. Billion in München, bei dem die Aufgabenstellung abgeklärt wird, ist kostenlos und unverbindlich.  Soll Dr. Billion für das Erstgespräch zu Ihnen kommen, so werden die anfallenden Reisekosten und der Zeitaufwand dafür in Rechnung gestellt. Jede gutachtliche Leistung erfolgt auf der Grundlage eines vorherigen individuellen Angebots und einer Auftragserteilung  durch den Auftraggeber. Abgerechnet wird in der Regel nach einem zuvor vereinbarten Pauschalhonorar.